Mobilheimversicherung für Mobilheim / Chalet, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen, Standwohnwagen
Speziell für die vielseitigen Möglichkeiten des Dauercampings bieten wir als Spezialmakler zusammen mit unseren starken Partnern "agencio Versicherungsservice AG", "HVS Versicherungs-Service AG, "Oberösterreichische Versicherung" und "Ostangler Versicherung"jeweils ein exklusives Mobilheim-Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung an und das für Mobilheime in 30 Ländern Europas, welche man nicht auf Vergleichsportalen wie Check24, Tarifcheck.de, Preisvergleich.de, Verivox oder ähnliche findet, aber auch nicht bei Anbietern, wie HUK bzw. der Onlinetochter HUK24 und trotzdem zu den Produkten der Testsieger gehören.
Welche Erfahrungen Kunden von CampingAssec bisher gemacht haben, kann man hier nachlesen.
Es sind dabei aber nicht nur das Objekt wie feststehendes Mobilheim / Chalet, Tiny House, Wohncontainer, Bauwagen oder Standwohnwagen versichert, sondern auch das Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt / feste Vorbau, das Nebengebäude, Schutzdach, der Fußboden und Sat-Anlage, der Hausrat / das Inventar und die bewegliche Sachen sowie die Verglasung des Objektes und Mobiliars.
Abhängig vom Produkt durch die nachfolgende Gefahren, wie:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Überschalldruck,
- Sturm und Hagel
- Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost
- Diebstahl und Raub des Objektes
- Einbruchdiebstahl & Vandalismus nach einem Einbruch
- einfacher Diebstahl von Sachen und Gegenständen im Freien am Risikoort
- einfacher Diebstahl von Fahrrädern
- Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Muren, Vulkanausbruch (je nach Land)
- Überschwemmung / Hochwasser (ausgenommen durch Sturmflut, Sintflut, Deichbruch und je nach Land & Lage des Standplatzes / Objektes)
- Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar
weiterhin abhänging vom jeweiligen Produkt der Dauercamping Versicherung auch:
- Schäden durch mut- oder böswillige Sachbeschädigungen
- Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Sturm oder Hagel
- Schäden an Grundstücksbestandteilen
- Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere
- Kosten für umgestürzte Bäume & Neubepflanzung
- Schutz für Mietausfall, Schäden durch Mieter sowie gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung
Optional ist eine Haftpflichtversicherung mit Schutz bei Schäden gegenüber Dritten aus dem Objekt oder Standplatz einschließbar.
Alle Mobilheim Versicherungen können für dauerhafte Stellplätze in Deutschland abgeschlossen werden.
Die exklusiven Mobilheim Versicherungen von CampingAssec im Überblick & Vergleich
Mit dem nachfolgenden Überblick geben wir Ihnen eine schematische Gegenüberstellung über die von uns angebotenen Möglichkeiten der Mobilheimversicherungen für Mobilheime, Chalet, Tiny House, Bauwagen, Wohncontainer und Standwohnwagen. Sie stellen lediglich eine Zusammenfassung der angebotenen Mobilheimversicherungen dar und ersetzen nicht die aktuelle zu Grunde liegenden Bedingungen des jeweiligen Versicherungspaketes.
Produktpartner der Campingversicherung | ||||
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Produktname bei CampingAssec |
Exklusiv-Versicherung | Premium-Versicherung | Spezial-Versicherung | Kompakt-Versicherung |
Hinweis | exklusives Sonderkonzept von CampingAssec zu besonderen Prämien | exklusives Sonderkonzept von CampingAssec | exklusives Sonderkonzept von CampingAssec zu besonderen Leistungen & Prämien |
- |
Produktart | Rundumschutz bei allen Gefahren | Rundumschutz bei allen Gefahren | Rundumschutz bei allen Gefahren mit eingeschränkter Deckung bei Elementarschäden |
Rundumschutz bei allen Gefahren |
Geltungsbereich für Standplätze / Grundstücke in | 30 Ländern Europas | Deutschland | Deutschland | Deutschland |
Grundpaket / Mindestversicherungssumme bis |
30.000 € für Objekt 5.000 € für Inventar |
40.000 € für Objekt & Inventar |
40.000 € für Objekt 6.000 € für Inventar |
30.000 € für Objekt & Inventar |
schrittweise Erhöhung möglich bis zu folgenden Höchstsummen |
240.000 € für Objekt 40.000 € für Inventar (die Gesamtsumme für Objekt & Inventar ist max. 250.000 €) |
300.000 € für Objekt & Inventar (darüber auf Anfrage) |
300.000 € für Objekt 40.000 € für Inventar |
200.000 € für Objekt & Inventar |
Prämien fürs Grundpaket bei Laufzeit 3 Jahre |
170,00 € / Jahr (14,17 € / Monat) |
- |
149,35 € / Jahr (6) (12,70 € / Monat) (6) |
171,07 € / Jahr (14,26 € / Monat) |
Prämien fürs Grundpaket bei Laufzeit 1 Jahr |
188,89 € / Jahr (15,74 € / Monat) |
223,13 € / Jahr (18,59 € / Monat) |
- |
190,08 € / Jahr (15,84 € / Monat) |
Antragstellung per Onlineantrag |
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weitere detaillierte Produktinformationen |
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Prospekt & Antrag (PDF zum download) |
Prospekt (pdf) | Prospekt (pdf) | Prospekt (pdf) | Prospekt (pdf) |
Was ist versichert? |
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Welche Objekte sind versicherbar? |
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Produktpartner der Campingversicherung | ||||
abgemeldeter oder zugelassener Standwohnwagen (1) | ||||
Mobilheim / Chalet (1) | ||||
Tiny House (auf Achse stehend) (1) | ||||
Zirkuswagen / Bauwagen (auf Achse stehend) (1) |
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Wohnmobil / Reisemobil (nicht zugelassen) (1) |
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Wohncontainer / Modulhaus (nicht fest mit Erdboden verbunden (1) |
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Wohnkabine / Absetzkabine (fest am Domizil abgestellt und nicht auf Reisen) (1) |
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bis zu welchem Alter werden o.g. Objekte versichert |
bis 50 Jahre (Älter auf Anfrage mit Fotos) |
bis 50 Jahre (Älter auf Anfrage mit Fotos) |
bis 50 Jahre |
bis 20 Jahre |
Einschluss eines 2. Objekts auf dem gleichen Stellplatz | optional | optional |
optional | |
(1) Kein Versicherungschutz besteht während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz.
Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen. Für kurzfriste Überführungen bis 7 Tage bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko << an. Für Wohnkabinen / Absetzkabinen auf Reisen bieten wir eine separate >> Wohnkabinenversicherung / Absetzkabinenversicherung << an. |
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Für Objekte (wie Gartenhaus, Gartenlaube, Ferienhaus, Wochenendhaus, Bungalow, Modulhaus etc) welche fest mit dem Erdboden verbunden sind (z.B. durch ein Fundament), bieten wir ebenfalls Versicherungsschutz mit Allgefahrendeckung. Hierfür bieten wir eine separate >> Lauben-, Ferienhaus- & Wochenendhauversicherung << an. |
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mitversicherte Gebäudeteile / Nebenobjekte |
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wintertaugliches Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt | ||||
fester An- oder Vorbau | ||||
Wohnwagenschutzdach (sturm- und schneelasttauglich und mit Objekt fest verbunden) |
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Terrassen nebst Überdachungen | ||||
Markisen(mit Objekt fest verbunden) | bis 1.500 € |
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SAT-Anlage, Antennenanlage(mit Objekt fest verbunden) | ||||
Solar- & Photovoltaikanlagen(mit dem Objekt fest verbunden) |
bis 1.000 € optional wahlweise bis 8.000 € oder 15.000 € |
(150 € Selbstbehalt) |
optional bis 8.000 € |
(150 € Selbstbehalt) |
Carport(ggfs als Alternative zum Schutzdach) | ||||
Pavillons (mit Erdboden fest verbunden und mit harter Dachung) | ||||
Nebengebäude / Garten- oder Gerätehütte | ||||
Verglasung für Glas- & Gewächshäuser bis 20 qm Grundfläche | optional bis 6.000 € | optional bis 3.000 € | ||
sonstige Grundstücksbestandteile(Mauern, Tore) |
bis 1.000 € optional bis 10.000 € über Outdoor-Paket |
optional bis 5.000 € über Outdoor-Paket |
bis 8.000 € | |
mitversicherte Sachen / Hausrat / Inventar |
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Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs | ||||
Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr | ||||
elektrische und elektronische Geräte, Antennenanlagen | ||||
optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks) bei einem Einbruch |
bis 500 € optional bis 5.000 € über Diebstahl-Paket |
optional bis 3.000 € über Diebstahl-Paket |
bis 500 € |
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Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge | ||||
Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren | ||||
Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme | ||||
Wertsachen und Bargeld bis zu bestimmten Höchstgrenzen | ||||
Diebstahl von Fahrräder aus verschlossenem Objekt |
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Diebstahl aus unverschlossenem Objekt / Dauerstandzelt von Hausrat & Fahrrädern (ausgenommen Kunst- & Wertgegenstände) |
bis 500 € optional bis 3.000 € über Diebstahl-Paket |
bis 3.000 € |
bis 1.500 € (ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von der Versicherungspflicht) |
bis 1.000 € |
Diebstahl von Hausrat & Fahrrädern außerhalb vom Objekt am Risikoort |
bis 500 € optional bis 3.000 € über Diebstahl-Paket |
optional bis 3.000 € über Diebstahl-Paket |
bis 1.000 € |
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zusätzlich einfacher Diebstahl von Fahrrädern / E-Bikes / Pedelecs |
optional bis 5.000 € | bis 500 € | ||
Welche Nutzung ist möglich und wo besteht Versicherungsschutz? |
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Produktpartner der Campingversicherung | ||||
Wie kann das Objekt genutzt werden? |
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privat genutzt & nicht ständig bewohnt | ||||
privat genutzt, nicht ständig bewohnt & teilweise vermietet | ||||
ständig bewohnt (als Erst- bzw. Hauptwohnsitz) |
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dauerhaft vermietet | ||||
auch beruflich genutzt | jedoch nicht gewerblich | |||
Wo kann sich der Dauerstandplatz / das Objekt befinden ? |
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auf Campingplatz / Mobilheimpark / Ferienpark | ||||
auf privaten & umfriedeten Grundstück | ||||
sonstiges Grundstück | ||||
im Winterquartier / auf Winterstellplatz | ||||
In welchem Land kann sich der Dauerstandplatz / das Objekt befinden? |
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Übersicht der Länder |
Deutschland (2) Belgien (2)Bulgarien (2)Dänemark (2)Estland (2)Finnland (2)Frankreich (2)Griechenland (2)Großbritannien (2)Irland (2)Italien (2)Kroatien (2)Lettland (2)Litauen (2)Luxemburg (2)Malta (2)Niederlande (2)Norwegen (2)Österreich (2)Polen (2)Portugal (2)Rumänien (2)Schweden (2)Schweiz (2)Slowakei (2)Slowenien (2)Spanien (2)Tschechien (2)Ungarn (2)Zypern (2) |
Deutschland | Deutschland | Deutschland |
Antragstellung per Onlineantrag |
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Schäden durch welche Gefahren sind versichert und wie hoch besteht der Schutz? |
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Produktpartner der Campingversicherung | ||||
Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; | ||||
Überspannungsschäden |
bis 5.000 € für Objekt bis 2.500 € für Hausrat |
bis 10.000 €
für Objekt & Hausrat bis 1.000 €für Solar- & PV-Anlagen |
bis Versicherungssumme
für Objekt bis 1.000 € für Hausrat |
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Sturm ab Windstärke 8 / Hagel |
(250 € Selbstbehalt) (2) (5) |
(250 € Selbstbehalt) (5) |
(300 € Selbstbehalt (5) |
(250 € Selbstbehalt) |
Leitungswasser und Bruch- bzw. Frostschäden |
(250 € Selbstbehalt bei Schäden am Objekt) |
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Diebstahl und Raub vom Objekt | ||||
Einbruchdiebstahl aus verschlossenem Objekt / Dauerstandtelt / Nebengebäude | ||||
Objektbeschädigungen / Vandalismus im Zuge eines Einbruchs | ||||
Diebstahl aus unverschlossenem Objekt / Dauerstandzelt von Hausrat & Fahrrädern (ausgenommen Kunst- & Wertgegenstände) |
bis 500 € optional bis 3.000 € über Diebstahl-Paket |
bis 3.000 € |
bis 1.500 € (ausgenommen Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von der Versicherungspflicht) |
bis 1.000 € |
Diebstahl von Hausrat & Fahrrädern außerhalb vom Objekt am Risikoort |
bis 500 € optional bis 3.000 € über Diebstahl-Paket |
optional bis 3.000 € über Diebstahl-Paket |
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zusätzlicher Fahrraddiebstahl außerhalb des Objekts | optional bis 1.500 € | bis 500 € | ||
Überschwemmung / Hochwasser (ausgenommen durch Sturmflut, Sintflut, Deichbruch) |
250 € Selbstbehalt in D (2) 2.500 € Selbstbehalt außerhalb von D (2) Wartezeit 14 Tage ab Antragstellung (2) |
Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden (3) für Risiken in Zürszone 1 und 2 Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn |
optional bis 4.000 € für Objekt und / oder 4.000 € für Hausrat für Risiken in Zürszone 1 bis 4 optional bis max. 20.000 € für Objekt und / oder bis max. 12.000 € für Hausrat, für Risiken in Zürszone 1 und 2 Selbstbehalt 50%, mind. 1.000 € je Schaden bei Risiken in Zürszone 3 und 4 Wartezeit 4 Wochen ab Versicherungsbeginn. (4) |
Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden (3) für Risiken in Zürszone 1 bis 3 Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn |
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Vulkanausbruch |
nur in Deutschland (250 € Selbstbehalt) (2) Wartezeit 14 Tage ab Antragstellung (2) |
(Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden) (4) Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn |
Selbstbehalt 10%, mind. 500€ / max. 5.000€ je Schaden) (3) Wartezeit 14 Tage ab Versicherungsbeginn |
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Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am versicherten Objekt oder Inventar |
optional bis 1.000 € über Outdoor-Paket |
optional bis 500 € über Outdoor-Paket |
bis 1.000 € (6) | |
grobe Fahrlässigkeit mitversichert bei Schäden |
bis zur Versicheurngssumme bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel bei anderen Schäden bis 5.000 € |
bis 50.000 € | bis 20.000 € (6) | |
Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Feuer oder Leitungswasser |
optional bis 1.000 € über Outdoor-Paket |
optional bis 2.500 € über Outdoor-Paket |
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Schäden an beweglichen Sachen im Freien durch Sturm oder Hagel |
optional bis 500 € über Outdoor-Paket |
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reiner Vandalismus / mutwillige Sachbeschädigung Dritter |
optional wahlweise bis 5.000 € oder 10.000 € (150 € Selbstbehalt) |
optional wahlweise bis 5.000 € oder 10.000 € (150 € Selbstbehalt) |
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Sachschäden durch Mieter am Vermietobjekt |
optional bis 5.000 € über Vermieterpaket |
optional bis 5.000 € über Vermieterpaket |
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Welche Kosten sind im Rahmen eines Schadens versichert? |
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Hinweise zu den versicherten Kosten |
die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 25% zur Verfügung |
die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 25% zur Verfügung |
die nachstehend versicherten Kosten stehen nur innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme zur Verfügung und nicht zusätzlich. Dies sollte bei der Wahl der Höhe der Versicherungssumme beachtet werden. |
die versicherten Kosten stehen zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 20% zur Verfügung |
Kosten für die Wiederherstellung bzw. Reparatur | ||||
Auf- und Wegräumen, | ||||
Entsorgung und Abtransport | ||||
Bewegung, Veränderung und Schutz zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung | ||||
Entfernen, Aufräumen und Entsorgung für durch Sturm oder Blitzschlag umgestürzte Bäume inkl. Kosten für Neubepfanzung |
optional bis 1.000 € über Outdoor-Paket |
optional bis 1.000 € über Outdoor-Paket |
bis 1.000 € (6) | |
Entfernen von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern durch zertifizierte Kammerjäger |
optional bis 250 € / Jahr über Outdoor-Paket |
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Transport & Lagerung versicherter Sachen | bis 120 Tage | bis 120 Tage | bis 120 Tage | |
Hotelkosten, wenn Hauptwohnsitz |
bis 90 Tage max. 50 € / Tag |
bis 120 Tage max. 50 € / Tag |
bis 30 Tage max. 50 € / Tag (6) |
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Schlossänderungen nach einem Einbruch |
bis 100 € |
optional bis 500 € über Diebstahl-Paket |
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Schutz und Bewachung bis 72 Std. |
optional bis 500 € über Diebstahl-Paket |
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Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch |
optional bis 500 € über Diebstahl-Paket |
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Mietausfall, wenn Objekt vermietet |
optional bis 120 Tage, max. 50 € / Tag über Vermieter-Paket |
optional bis 120 Tage max. 100 € / Tag über Vermieter-Paket |
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Kosten für Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweispapieren nach einem Einbruch |
optional bis 200 € über Diebstahl-Paket |
optional bis 200 € über Diebstahl-Paket |
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Antragstellung per Onlineantrag |
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Versicherungsumfang Glasbruchschutz |
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Schutz für Verglasungen des Objektes & Mobiliars | ||||
Schutz für Verglasungen von Kochflächen | ||||
Versicherungsumfang Haftpflichtschutz bei Schäden gegenüber Dritten |
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aus Standplatz & Objekt sowie Zubehör Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche |
optional, wahlweise bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro |
optional, wahlweise bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro |
optional bis 10 Mio Euro |
optional, wahlweise bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro |
gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Abwehr unberechtigter Ansprüche |
optional über Vermieterpaket bis 5 Mio € |
optional über Vermieterpaket bis 5 Mio € |
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Prämien bei Laufzeit 1 inklusive Versicherungssteuer im Überblick |
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Produktpartner der Campingversicherung | ||||
Grundpaket / Mindestversicherungssumme bis |
30.000 € für Objekt 5.000 € für Inventar |
40.000 € für Objekt & Inventar |
40.000 € für Objekt 6.000 € für Inventar |
30.000 € für Objekt & Inventar |
Grundpaket / Mindestprämien | 188,89 € / Jahr | 223,13 € / Jahr | 169,33 € / Jahr | 195,96 € / Jahr * |
Erhöhung Grundpaket für Objekt & Nebengebäude um je 10.000,- Euro | 11,90 € / Jahr | 29,75 € / Jahr inkl. Hausrat mit Nachlässen ab bestimmten Summen |
15,30 € / Jahr |
27,32 € / Jahr * inkl. Hausrat |
Erhöhung Grundpaket für Hausrat / Inventar um je 5.000,- Euro | 17,85 € / Jahr | siehe Objekt | 11,22 € / Jahr | siehe Objekt |
Einschluss Elementarschutz für Objekt | inklusive (2) | inklusive (4) | 16,58 € / Jahr (bis 4.000 €) | inklusive (4) |
inklusive (2) | inklusive (4) | 54,37 € / Jahr (bis 20.000 €) | inklusive (4) | |
Einschluss Elementarschutz für Hausrat | inklusive (2) | inklusive (4) | 8,92 € / Jahr (bis 4.000 €) | inklusive (4) |
inklusive (2) | inklusive (4) | 19,28 € / Jahr (bis 12.000 €) | inklusive (4) | |
Einschluss/ Erhöhung für Solar- / Photovoltaikanlage am Objekt |
16,41 € / Jahr (bis 8.000 €) 32,82 € / Jahr (bis 15.000 €) |
inklusive | 18,36 € / Jahr (bis 8.000 €) |
inklusive |
Einschluss Glasbruchschutz für Glas- und Gewächshäuser |
- |
35,70 € / Jahr (bis 6.000 €) |
20,40 € / Jahr (bis 3.000 €) |
- |
Einschluss Diebstahlpaket | 49,42 € / Jahr | 59,50 € / Jahr | - | - |
Erhöhung Fahrraddiebstahl |
siehe Diebstahl-Paket | siehe Diebstahl-Paket |
10,02 € / Jahr (um 1.500 €) 20,05 € / Jahr (um 3.000 €) 33,42 € / Jahr (um 5.000 €) |
- |
Einschluss reiner Vandalismus je 5.000 Euro | 56,60 € / Jahr | 59,50 € / Jahr | - | - |
Einschluss Outdoorpaket | 30,89 € / Jahr | 23,80 € / Jahr | - | - |
Einschluss Vermieterpaket | 40,38 € / Jahr | 59,50 € / Jahr | - | - |
Einschluss 2. Objekt auf gleichem Standplatz im Grundpaket |
43,44 € / Jahr | 44,63 € / Jahr | 45,90 € / Jahr | - |
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 5 Mio Deckung | 25,00 € / Jahr | 25,00 € / Jahr | - | 22,78 € / Jahr |
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 10 Mio Deckung | 31,14 € / Jahr | 37,50 € / Jahr | 16,98 € / Jahr | 28,71 € / Jahr |
Einschluss Standplatzhaftpflicht bis 20 Mio Deckung | 41,53 € / Jahr | 45,00 € / Jahr | - | 41,00 € / Jahr |
bei Laufzeit 3 Jahren | 10 % Nachlass | - |
10% Nachlass | 10 % Nachlass |
Onlinenachlass bei Nutzung Kundenportal |
inklusive |
- |
- | 3 % Nachlass |
Bei 1 Vorschaden (auch unversichert) in letzten 5 Jahren | individuelle Prüfung | individuelle Prüfung | Zuschlag von 35% | individuelle Prüfung |
mögliche Zahlweise (Nachlässe / Zuschläge) |
Jährlich Halbjährlich +2% Vierteljährlich +3% Monatlich +4% |
Jährlich Halbjährlich +3% Vierteljährlich +5% |
Jährlich mit -2% Skonto, Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich |
Jährlich Halbjährlich +3% Vierteljährlich +5% Monatlich +5% |
Antragstellung per Onlineantrag |
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Prospekt & Antrag (PDF zum download) | Prospekt (pdf) | Prospekt (pdf) | Prospekt (pdf) | Prospekt (pdf) |
Verbraucherinformation & Versicherungsbedingungen(PDF zum download) | Bedingungen (pdf) | Bedingungen (pdf) | Bedingungen (pdf) | Bedingungen (pdf) |
weitere detaillierte Produktinformationen |
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Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung? |
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu den Produkten oder für eine Beratung zur Verfügung. Telefonisch erreichen Sie unter +493514706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage. |
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Legende / Hinweise |
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(1) Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen. Es besteht kein Versicherungsschutz während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Dafür bieten wir eine spezielle Transportversicherung / Überführungskasko an. | ||||
(2) Für die Gefahren Sturm & Hagel gilt eine Wartezeit von 5 Tagen ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang. Für die erweiterte Elemetarschadendeckung gilt eine Wartezeit von 14 Tagen, ab Antragstellung, beginnend 0 Uhr ab dem Folgetag nach Antragseingang. Diese Regelungen entfallen, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat. Bei der erweiterten Elementarschadendeckung besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen / Hochwasser durch Sturmflut, Sintflut oder Deichbruch. Das Überschwemmungsrisiko wird weiterhin ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung in der Police explizit ausschliesst, z.B. wenn sich der Dauerstandplatz in unmittelbarer Nähe (ca 500 m) zu einem fließenden Gewässer oder dem Meer befindet oder nicht ca 10 m über dem Meeresspiegel. Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung / Hochwasser für Standorte in folgenden Ländern: Kroatien, Lettland, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn. Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck / Schneelast, Lawinen, Muren Vulkanausbruch für Risikoorte / in Ländern außerhalb von Deutschland. |
||||
(3) Es besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Sturmflut / Sintflut / Deichbruch.Das Überschwemmungsrisiko ist weiterhin ausgeschlossen, wenn der Versicherer dies nach Antragstellung & Risikoprüfung in der Police explizit ausschliesst.Es gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn. Diese Wartezeit entfällt, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten Elementargefahren inkl. Überschwemmung bei einem anderen Versicherungsunternehmen nachweislich unmittelbar bestanden hat. | ||||
(4) Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt. Diese Karenzfrist entfällt, wenn bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die genannten versicherten Gefahren (erweiterte Elementargefahren) bei der Oberösterreichischen Versicherung AG oder einem anderen Versicherungsunternehmen unmittelbar bestanden hat. Es besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmungen durch Sturmflut / Sintflut / Deichbruch. |
||||
(5) Nicht versichert sind Beschädigungen und Beeinträchtigungen, die nur optischer / kosmetischer Natur sind (z.B. Kratzer, Schrammen, Dellen, etc.) und die Funktionalität des versicherten Objekts / Sache nicht beeinträchtigen. | ||||
(6) es handelt sich um exklusive Sonderkonditionen von CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG | ||||
Es handelt sich lediglich um eine schemenhafte Gegenüberstellung. Es wurden die aktuellen Vertragsbedingungen und Prämien herangezogen. Es gelten ausschließlich die dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden gültigen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Alle Angaben Stand 07.2024 und ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten. © CampingAssec - Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG |
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Download: Vorlage zur Kündigung von bestehenden Verträgen (pdf) |
Häufig gestellte Fragen zu den Mobilheimversicherungen mit Allgefahrendeckung von CampingAssec
Wir möchten hier noch einmal detalliert auf einige Punkte zu unseren exklusiven Mobilheimversicherungen mit Allgefahrendeckung mit unseren Partnern "agencio Versicherungsservice AG", "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" und Oberösterreichische Versicherung AG" etwas genauer eingehen und häufige gestellte Fragen beantworten.
▼ Wer ist Ansprechpartner bei möglichen Fragen?
Ansprechpartner rund um ihren Vertrag sind wir von CampingAssec die "Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" mit Sitz in Dresden.
Als Entwickler der Produkte mit unseren Partnergesellschaften sind wir der exklusive Vertragspartner dieser Sonderkonzepte für Mobilheimversicherungen und wir sind nicht nur für die Vermittlung sondern auch für die Betreuung unserer Kunden während der Vertragslaufzeit zuständig, denn wir legen großen Wert auf Service und die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten, dass Sie sich als unserer Kunde bestens aufgehoben fühlen und optimal betreut werden und begleiten Sie auch im Schadensfall.
Weiterhin stehen Ihnen natürlich auch die entsprechenden Versicherer / Gesellschaften als unmittelbare Vertragspartner zur Verfügung.
▼ Bei welchen Unternehmen ist man versichert?
Für unsere exklusiven Mobilheimversicherungen mit Allgefahrendeckung konnten folgende Versicherungspartner gewinnen.
Die „agencio Versicherungsservice AG" mit Sitz in Westerstede ist ein modernes und digtales Unternehmen mit dem wichtigen Blick auf nachhaltige Prozesse und Versicherungslösungen.
Den Assecuradeur "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" mit Sitz in Hamburg. Die "HVS" ist Teil der "Carl Rieck Unternehmensgruppe", einem Hamburger Traditionsunternehmen mit 170jähriger Firmengeschichte.
Allianz Versicherung, Alte Leipziger Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung und Gothaer Versicherung.
▼ Wer kann diese Mobilheimversicherungen beantragen?
Bei allen Versicherungspartnern können alle volljährigen Personen einen Antrag auf Versicherungsschutzstellen, welche Ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz mit Postanschrift in Deutschland haben.
▼ Ist Versicherungsschutz auch außerhalb von Deutschland möglich?
Ja, mit der Mobilheimversicherung unseres Partners "AGENCIO" auch für Mobilheimstandplätze in folgenden Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
▼ Welche Objekte sind über die Mobilheimversicherungen versicherbar?
Bei beiden exklusiven Mobilheim Versicherungen von CampingAssec können folgende Objekte versichert werden:
Mobilheime, Chalets, Tiny House, Bauwagen, Schäferwagen, Zirkuswagen, Wohncontainer, Standwohnwagen,
wenn folgende Vorrausetzungen erfüllt sind:
- die Objekte sind dauerhaft abgestellt (versichert ist nur das Standrisiko)
- nicht fest mit dem Erdboden verbunden
- nicht älter als 50 Jahre sind oder wurden saniert
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Objekt die Voraussetzungen erfüllt, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Weiterhin sind neben den o.g. Objekten noch folgende Sachen versichert:
- sturm- und wintertaugliche und Dauerstandzelte / Vorzelte / Ganzjahreszelte oder feste Vorbauten,
- Wohnwagenschutzdach und sonstige Schutzdächer, Terrassen nebst Überdachung,
- Solar- und Photovoltaik-Anlagen, wenn diese mit dem Objekt fest verbunden sind
Weiterhin sich in unmittelbarer Nähe des versicherten Objekts stehenden und fest mit dem Erdboden verbundenen Nebengebäude bzw. Grundstücksbestandteile in massiver Bauweise aus Holz, Metall, Stein, o.ä. wie Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen, Mauern, Tore, Zäune, Fußböden.
Nicht mitversichert sind:
- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen
- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind - Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten
▼ Was gibt es für zugelassene Wohnwagen innerhalb der Dauercampingversicherungen zu beachten?
Es besteht Versicherungsschutz über die Dauercamperversicherungen als "Standrisiko", wenn der zugelassene Wohnwagen dauerhaft auf einem Campingplatz / Ferienpark / Mobilheimpark, einem privaten Grundstück oder im Winterquartier abgestellt ist und nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen teilnimmt.
Kein Versicherungsschutz über diese Dauercampingversicherungen besteht während der Überführungsfahrt vom oder zum Dauerstellplatz oder Winterquartier oder anderweitigen Dauerstellplatz. Das Bewegungsrisiko ist ausgeschlossen.
Hierfür bieten wir eine separate >> Transportversicherung / Überführungskasko << an.
▼ Was zählt zu Hausrat / Inventar bei den Mobilheimversicherungen?
Im Rahmen der exklusiven Mobilheimversicherungen von CampingAssec gilt beispielsweise folgendes zu Hausrat / Inventar:
· Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs
· Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr
· elektrische Geräte, SAT- und Antennenanlagen
· optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks)
· Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kinderspielzeug
· Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
· Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme
· Angelausrüstung sowie Jagd- und Sportwaffen
· Wertsachen, Kunstgegenstände, Urkunden und Bargeld
Weiterhin gilt auch ins Objekt eingebrachtes fremdes Eigentum als mitversichert.
▼ Sind auch Sachen im Freien über die Mobilheimversicherungen versichert?
Über das "Diebstahl-Paket" kann dies sogar erhöht werden.
Bei anderen Versicherungen für Mobilheimbesitzer sind Gegenstände im Freien nicht oder nur gegen Aufpreis versicherbar. Achten Sie daher bei der Wahl der Mobilheimplatzversicherung deshalb darauf, was mitversichert ist und was nicht.
▼ Was verstehen wir unter einer Allgefahrendeckung?
Bei Standardversicherungen sind meist nur Schäden durch die Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert.
Weitergehende Gefahren müssen entweder dazu gewählt werden oder werden gar nicht erst als Absicherung angeboten.
Oft ist sich der Verbraucher aber gar nicht bewusst, welche Gefahren es noch geben kann oder ob diese Gefahren abgesichert werden sollten.
Damit Sie als unserer Kunde von CampingAssec im Schadensfall bestmöglich versichert sind, haben wir mit unseren Versicherungspartnern über die Grundgefahren noch viele weitergehende Gefahren in einem Paket gebündelt und zusammengefasst und somit sind unsere Kunden über unsere exklusiven Mobilheimversicherungen bei Schäden durch folgende Gefahren abgesichert:
Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Rauch
Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Überschalldruck
Sturm ab Windstärke 8
Hagel
Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost
Diebstahl und Raub des Objektes
Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus / Objektbeschädigungen nach einem Einbruch
einfacher Diebstahl von Sachen und Gegenständen im Freien am Risikoort
einfacher Diebstahl von Fahrrädern
Schneedruck / Schneelast
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Standplatzes / Objektes)
Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar
weiterhin:
Mietverlust bei vermieteten Objekten
▼ Besteht auch Schutz bei fahrlässig herbeigeführten Schäden?
Bei unseren Mobilheimversicherungen gilt:
Bei Schäden / einer Entschädigungsleistung bis zu bestimmten Höhen verzichten unsere Partner auf die Möglichkeit der Leistungskürzung.
Bei einer Entschädigungsleistung, die eine festgelegte Summe übersteigt, wird die über diese Summe hinausgehende Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen Passus gegen Prämienzuschlag streichen zu lassen.
Die jeweiligen Versicherungssummen entnehmen Sie bitte dem Produktvergleich.
▼ Welche Kosten sind im Schadensfall versichert?
Folgende Kosten sind bei Schäden am Objekt oder Inventar im Rahmen der Mobilheimversicherungen mit Allgefahrendeckung beispielhaft abgesichert:
Kosten für das Auf- und Wegräumen, der Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen.
Kosten die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Kosten für den Transport und die Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist, je nach Produkt max. für 120 Tage.
Kosten für die Unterbringung im Hotel oder in einer vergleichbaren Unterkunft im Falle der Unbewohnbarkeit des Gebäudes (falls es sich um den Erst- bzw. Hauptwohnsitz handelt) bis zur Wiederbewohnbarkeit, je nach Produkt jedoch max. für 120 Tage.
Für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten, je nach Produkt max. für 120 Tage.
Für den Schutz (z. B. für Bewachung) versicherter Sachen, max. bis 72 Stunden.
Für Kosten von Schlossänderungen, wenn Schlüssel durch einen Einbruch abhandengekommen.
Kosten für Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch
Aufräumungskosten für durch Sturm umgestürzte Bäume, wenn der VN die Gefahr dafür trägt.
Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich.
Kosten für Wassermehrverbrauch infolge Rohrbruch.
Sachverständigenkosten
Hinweis:
Bei den Mobilheimversicherung werden die zusätzlichen Kosten in der Regel bis insgesamt bis zu 25 % der vereinbarten Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus ersetzt, auf Weisung des Versicherers entstandene Kosten insgesamt bis zu 100 % der Versicherungssumme.
▼ Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Objekt und sind nicht versichert:
Schäden, solange das versicherte Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist, es sei denn, die Schäden wurden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht
Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Überspannung verursacht
Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.
Schäden durch Grundwasser, Witterungsniederschläge, Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.
Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.
Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.
Schäden in Form von Rissen an versicherten Objekten, es sei denn, sie sind durch Sturm, Rohrbruch, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung entstanden.
Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.
Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).
Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.
Kosmetischen Beeinträchtigungen, die nicht die Funktion der versicherten Sache / des Objekts beeinträchtigen (insbesondere, Kratzer, Schrammen, Scheuerstellen, Flecken, Dellen usw.)
Durch motorisierte Fahrzeuge, während der Motor eingeschaltet ist.
Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.
Weiterhin nicht mitversichert sind:
- Pavillons in Leichtbauweise und / oder ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff, ausgenommen sind Doppelstegplatten
- Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes vorweisen
- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen, welche nicht Bestandteile des Dauerstandzeltes / Ganzjahreszeltes sind
Folgende Einschränkungen gibt es bei Schäden am Inventar und sind nicht versichert:
Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, unaufklärbares Abhandenkommen oder Diebstahl, es sei denn, es handelt sich um Einbruchdiebstahl oder Fahrraddiebstahl eines mit einem Schloss gesicherten Fahrrads.
Schäden durch altersbedingte oder allmähliche Zustandsveränderungen (z. B. Schimmel, Schwamm), Materialfehler oder technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, es sei denn, sie wurden durch Leitungswasser oder Überspannung verursacht.
Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler.
Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, es sei denn, es handelt sich um Sturm mit mind. Windstärke 8.
Schäden durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation, es sei denn, sie sind durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Rückstau, Frost, Rohrbruch, Leitungswasser, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden.
Schäden durch Ungeziefer, Insekten, Schädlinge oder Nagetiere sowie Schäden durch Kauen, Kratzen, Nagen, Zerreißen oder Verschmutzung durch Haustiere.
Schäden an Sportausrüstungen, während sie im Gebrauch sind.
Schäden durch Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten oder Verwendung mangelhafter Materialien.
Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden.
Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streik oder Aufruhr. Ersetzt werden jedoch Explosionsschäden, die durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstanden sind (Blindgängerschäden).
Schäden durch Beschlagnahme, Verstaatlichung, Einziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen.
Schäden durch Untreue, Unterschlagung, Betrug oder Erpressung.
Schäden an versicherten Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl, wenn sich die Gegenstände im Vorzelt, Dauerstandzelt, Ganzjahreszelt oder Nebengebäude befinden.
Schäden an versicherte Kunst- und Wertgegenstände durch Einbruchdiebstahl während Sie das Objekt nicht bewohnen.
Schäden durch Sturmflut, Springflut, Deichbruch, soweit es sich das Objekt nicht in Belgien befindet.
▼ Welche Versicherungssummen sollte man wählen?
Versicherungssumme fürs Objekt, Vorbau, An- und Zubauten, Carports, Nebengebäude etc.
Bei den Mobilheimversicherungen sollte man alle Werte des Mobilheims, Chalet, Bauwagen / Zirkuswagen oder Tiny House sowie die Werte (falls vorhanden) vom festen Vorbau, der Terrasse nebst Überdachung, dem Schutzdach, dem Gartenhaus, dem Geräteschuppen, Carport, der SAT Anlage und weiterem Gebäude- oder Grundstückszubehör in Betracht ziehen.
Zu beachten gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Entsorgungskosten mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.
>> Wählen Sie daher die Entschädigungshöchstsumme nicht zu gering.
Bei den Produkten beträgt die Entschädigungsobergrenze je Produkt im Grundpaket ab 30.000 Euro und kann je nach Produkt auf bis 200.000,- € erhöht werden.
Höhere Versicherungssummen müssten vorher bei uns angefragt werden sind aber in der Regel möglich.
Unabhängig davon, wird vom Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.
Versicherungssumme für den Hausrat, das Inventar und bewegliche Sachen
Bei den Mobilheimversicherungen sollte man alle Werte für des Hausrates und des Inventar in Betracht ziehen, wie Möbel, Bestuhlung, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung, Geschirr, elektrische und elektronische Geräte, Markisen, Antennenanlagen, selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surf- und Kitesurfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
Auch hier gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie für die Aufräumung, Transport, Lagerung, Bewegung, Entsorgung, Bewachung mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.
Im Grundpaket der Mobilheimversicherung beträgt die Entschädigungsobergrenze je Produkt ab 5.000 Euro und kann individuell bis 40.000,- € erhöht werden.
Unabhängig davon, wird vom Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.
▼ Warum ist die Erweiterung der Mobilheimversicherung um eine Standplatzhaftpflicht sinnvoll?
Immer wieder kommt es leider auch zu Schäden gegenüber Dritten auf Mobilheimplätzen / Mobilheimparks / Ferienparks durch das Objekt oder dem sonstigen Standplatzzubehör.
Nicht immer kommt für den entstandenen Sachschaden bzw. Personenschaden beim Nachbarn, dem Platzbetreiber oder bei der Standplatzeinrichtung eine private Haftpflichtversicherung dafür auf (sofern überhaupt eine Haftpflicht Versicherung vorhanden ist), da dieser Versicherungsschutz leider bei vielen Privathaftpflichtversicherungen fehlt oder nicht vereinbart werden kann.
Mögliche Situationen sind denkbar, wodurch auf einem Mobilheimplatz / Ferienpark andere Objekte oder Nachbargebäude Ihrer umliegenden Nachbarn beschädigt bzw. vernichtet werden oder im schlimmsten Falle auch andere Personen verletzt, wie z.B.
Ihr Mobilheim / Tiny House / Bauwagen brennt und das Feuer greift auf den Nachbarn über.
Die Gasleitung oder Dichtungen des Gasgrills sind beschädigt und dieser explodiert.
Gartenmöbel findet man nach einem Sturm im Mobilheim / Wohnwagen oder Zelt des Nachbarn wieder.
Die Schadenersatzforderungen können enorm sein, denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Schadenersatz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §823 BGB geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
"Die Ersatzpflicht ist der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sollte daher hoch genug gewählt werden."
Um bestehende Versicherungslücken von Mobilheimbesitzern gerade auf dem Campingplatz / Mobilheimstellplatz / Ferienpark so gering wie möglich zu halten, bieten wir eine Erweiterung der Mobilheimversicherungen um die Standplatzhaftpflichtversicherung an.
Dabei ist es unerheblich, ob darauf ein Mobilheim, Chalet, Tiny House, Bauwagen, Zirkuswagen, Standwohnwagen o.ä. steht.
Sie haben Fragen zum Produkt oder wünschen eine Beratung?
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Produkt oder für eine Beratung zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie unter (0351) 4706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.
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