Kleingartenversicherungen / Gartenlaubenversicherung / Laubenversicherung mit Premiumdeckung
für Gartenlaube / Gartenhaus und Inhalt von CampingAssec
Speziell für Kleingärtner und für Besitzer von einer Gartenlaube / Gartenhaus / Bungalows, welche Ihr Objekt in Deutschland auf einem Gelände eines Kleingartenvereins, einer Kleingartenkolonie, einem Schrebergarten oder privaten Wochenendgrundstück / Feriengrundstück stehen haben, bieten wir Ihnen als Spezialmakler ein umfassendes Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung mit unserem Partner "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG"zu fairer Prämie an, welches den Rundumschutz für das Objekt / Gebäude (Gebäudeversicherung), für den Hausrat / Inhalt / Inventar (Hausratversicherung) sowie der Gebäudeverglasung und der Mobiliarverglasung (Glasbruchversicherung) abdeckt und auch jedem Vergleich stand hält und dieses exklusive Sonderkonzept findet man nicht auf Vergleichsportalen wie Check24, Tarifcheck.de, Preisvergleich.de, Verivox oder ähnliche.
Welche Erfahrungen Kunden von CampingAssec bisher gemacht haben, kann man hier nachlesen.
Über die Kleingartenversicherung kann die Gartenlaube / dasa Gartenhaus / die Holzhütte versichert werden, welche:
- sich in Deutschland befinden
- nicht älter als 50 Jahre sind (oder zumindest Elektrik und Leitungswassersystem komplettsaniert wurden)
- fest mit dem Erdboden verbunden sind, z.B. mit einem Fundament oder Verankerungen
- massiv (Mauerwerk, Beton, Stein) oder in Holz oder Holzständerbauweise gebaut sind
- mit harter Bedachung (Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall / Kupfer, gesandete Dachpappe) oder
- mit weicher Bedachung (Holz, Reet, Schilf, Stroh)
Über die Kleingartenversicherung besteht Schutz für das Haus / Gebäude / die Laube / das Gartenhaus und darüber hinaus auch für:
- An- und Zubauten
- am Objekt angebrachte Markisen
- Terrassen nebst Überdachungen
- Verglasungen des Objektes
- Antennen- oder Sat-Anlage,
- Photovoltaik- oder Solaranlage (fest mit Objekt verbundene)
- Nebengebäude, wie z.B. Gerätehütten, Werkzeughütten, Gewächshäuser, Carports
- sonstige Grundstücksbestandteile wie Mauer, Tore, Zäune o.ä. bis 5.000,- Euro
sowie auch Schutz für den Hausrat / das Inventar / Inhalt / die beweglichen Sachen wie z.B.
- Möbel, Teppiche, Geschirr, elektrische Haushaltsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Fernseher, Receiver, Radios, Lautsprecher
- Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts
- Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
- Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs bei Diebstahl nach Einbruch ins Objekt
- Kunstgegenstände bis 2.500,- Euro, solange das Objekt nicht länger als 72 Std unbewohnt ist
- Wertsachen (Schmuck, Juwelen, Perlen, Edelsteine) bis 1.000,- Euro, solange das Objekt nicht länger als 72 Std unbewohnt ist
- Haustiere bis 500,- Euro
- Jagd- und Sportwaffen bis 500,- Euro
- optische & elektronische Geräte bis 3.000 Euro, wie z.B. Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks
- Gegenständen im Freien bis 3.000 Euro, wie z.B. Gartenmöbel, Wäschespinnen, Skulpturen
- Bargeld und auf Karten geladene Beträge bis 300,- Euro
Nicht mitversichert über die Kleingartenversicherung sind:
- aufgebaute Zelte jeglicher Art, wie Dauerstandzelt, Reisezelt, Vorratszelt, Fahrradzelt o.ä.
- Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen
- Pavillons in Leichtbauweise, welche z.B. nicht fest mit dem Erdboden verbunden sind (Punktfundament) und ohne feste Bedachung wie Plane, Stoff, Folie etc.
- Überdachungen aus Planen, Folien und einfachem Kunststoff (ausgenommen sind Doppelstegplatten), wenn diese nicht dem Schutz vor Witterungsniederschlägen des versicherten Hauptobjektes dienen
- Glas- oder Gewächshäuser, es sei, diese wurden optional mit eingeschlossen
Der Versicherungsumfang der Kleingartenversicherung mit Premiumdeckung für Gartenlaube / Gartenhaus nebst Inhalt / Hausrat im Kleingarten bzw. Schrebergarten oder einem privatem Grundstück
Folgende Gefahren sind über die Kleingartenversicherung abgsichert:
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Überschalldruck, Fahrzeuganprall
- Sturm ab Windstärke 8 / Hagel
- Nässeschäden durch austretendes Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost sowie Wassermehrverbrauch bei Rohrbruch
- Einbruchdiebstahl & Gebäudebeschädigungen / Vandalismus nach einem Einbruch
- Glasbruchschäden am Objekt sowie Mobiliar (auch für Kunststoff / Acrylglas), optional auch für Glas- und Gewächshäuser bis 20 qm Grundfläche
-
Elementarschäden wie Überschwemmung / Hochwasser (ausgenommen jedoch durch Sturmflut, Sintflut, Deichbruch) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Es gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn und ein Selbstbehalt je Schaden von 10% der Schadenssumme, mind. 500 Euro und max. 5.000 Euro. Schäden durch Überschwemmung jedoch nur, soweit sich der Risikoort in der Zürszone 1 & 2 befindet und dies im Versicherungsschein bestätigt wird.
- einfacher Diebstahl von Sachen / Gegenständen im Freien am Risikoort bis 3.000 Euro
- einfacher Diebstahl von Fahrrädern bis 3.000 Euro
- Schäden durch mut- oder böswillige Sachbeschädigungen wahlweise bis 5.000 Euro oder 10.000 Euro (Selbstbehalt 150 Euro)
- Schäden durch Tierbisse durch Nagetiere am Objekt oder Inventar bis 500,- Euro
- Schäden an beweglichen Sachen im Freien auf dem versicherten Grundstück bei Feuer- und Leitungswasserschäden bis 2.500,- Euro
- Schäden an beweglichen Sachen im Freien auf dem versicherten Grundstück bei Sturm- und Hagelschäden bis 500,- Euro
- Fahrlässige Sachschäden durch den Mieter am Vermietobjekt bzw. Inventar bis max. 5.000,- Euro. (Selbstbehalt 250 Euro)
- gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung des Objektes bis zu 5.000.000,- Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten (Fremdschäden) durch den Dauerstandplatz oder das Objekt vereinbart werden mit wahlweise bis 5 Mio, 10 Mio oder 20 Mio Euro Deckungssumme
Nach einem Versicherungsfall weiterhin folgende Kosten:
- die Wiederherstellung bzw. Reparatur
- das Auf- und Wegräumen
- Entsorgung und Abtransport
- Bewegung, Veränderung und Schutz zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
- Kosten für Dekontamination von Erdreich bis 20.000 Euro
- Transport & Lagerung versicherter Sachen bis 120 Tage
Die genannten Kosten werden insgesamt bis zu 25 % der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme zusätzlich ersetzt, auf Weisung des Versicherers entstandene Kosten insgesamt bis zu 100 % der der im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssumme.
- provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch bis 500,- Euro
- Kosten für den Schutz (z. B. Bewachung) versicherter Sachen nach einem Einbruch; bis 72 Stunden und max. 500,- Euro
- Kosten für die Wiederbeschaffung von amtlichen Ausweispapieren nach einem Einbruch bis 200,- Euro
- Kosten für Schlossänderungen nach einem Einbruch bis 100,- Euro
- Aufräumungs- & Entsorgungskosten für durch Sturm oder Blitz umgestürzte Bäume und Kosten der Neubepflanzung bis insgesamt 1.000,- Euro, wenn der VN die Gefahr dafür trägt und eine natürliche Regenration nicht zu erwarten ist
- Kosten für den Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten für 120 Tage und bis 100,- Euro je Tag
Ermittlung der Versicherungssumme für Gebäude sowie Hausrat
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen aktuellen Neubauwert / Wiederaufbauwert das Gebäude und welchen Neuwert der Hausrat hat und welche Versicherungssumme Sie ansetzen setzen sollen, damit Sie im Totalschadensfall auch hoch genug abgesichert sind, können Sie einfach und schnell den Versicherungswert ermitteln.
>> zur Versicherungssummenermittlung für Gebäude und Hausrat
Die Prämien der Kleingartenversicherung für Gartenlaube / Gartenhaus im Überblick
Versicherungssumme | Prämien für Laufzeit 3 Jahre inkl. 10% Nachlass * |
Prämien Laufzeit 1 Jahr* |
---|---|---|
bis 20.000,- € |
97,94 € / Jahr |
108,83 € / Jahr |
bis 25.000,- € |
111,18 € / Jahr |
123,54 € / Jahr |
bis 30.000,- € |
124,41 € / Jahr |
138,24 € / Jahr |
bis 35.000,- € |
137,65 € / Jahr | 152,95 € / Jahr |
bis 40.000,- € |
150,89 € / Jahr | 167,65 € / Jahr |
bis 45.000,- € |
164,12 € / Jahr | 182,36 € / Jahr |
bis 50.000,- € |
177,36 € / Jahr |
197,06 € / Jahr |
bis 60.000,- € |
183,45 € / Jahr |
203,83 € / Jahr |
bis 70.000,- € |
207,27 € / Jahr | 230,30 € / Jahr |
bis 80.000,- € |
231,09 € / Jahr |
256,77 € / Jahr |
bis 100.000,- € |
247,77 € / Jahr | 275,30 € / Jahr |
bis 110.000,- € |
268,95 € / Jahr | 298,83 € / Jahr |
bis 120.000,- € |
290,12 € / Jahr | 322,36 € / Jahr |
bis 130.000,- € |
311,30 € / Jahr |
345,89 € / Jahr |
bis 150.000,- € |
331,55 € / Jahr |
368,39 € / Jahr |
über 150.000,- € |
>> auf Anfrage |
|
* für Objekte mit weicher Dachung (aus Reet, Schilf, Stroh, Holz) wird ein Zuschlag von 50% erhoben |
||
Mehrbeitrag für Einschluss mobiles Objekt (auf gleichen Standplatz / Grundstück) |
||
40,16 € / Jahr |
44,63 € / Jahr | |
Mehrbeitrag für die Zusatzpakete | ||
Glasbruchschutz für Glas- & Gewächshaus |
32,13 € / Jahr |
35,70 € / Jahr |
Diebstahl-Paket |
53,55 € / Jahr |
59,50 € / Jahr |
Vandalismus |
53,55 € / Jahr | 59,50 € / Jahr |
Outdoor-Paket |
21,42 € / Jahr | 23,80 € / Jahr |
Vermieter-Paket |
53,55 € / Jahr | 59,50 € / Jahr |
Mehrbeitrag für Einschluss der Grundstückshaftpflicht (Fremdschadendeckung) |
||
bis 5 Mio € |
22,50 € / Jahr |
25,00 € / Jahr |
bis 10 Mio € |
33,75 € / Jahr | 37,50 € / Jahr |
bis 20 Mio € |
40,50 € / Jahr | 45,00 € / Jahr |
Dokumente zum Downloaden:
Produktinfo und Antrag zur Kleingartenversicherung für Gartenlaube / Gartenhaus (pdf)
Sie haben Fragen zum Produkt oder wünschen eine Beratung?
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Produkt oder für eine Beratung zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie unter 0351 4706577 oder stellen Sie Ihre Frage(n) über unsere Kontaktanfrage.
>> Hier finden Sie unsere Erstinformation gemäß §11 VersVermV
Hinweise zur Kleingartenversicherung mit Premiumdeckung von CampingAssec mit HVS
Bei der von CampingAssec angebotenen Versicherung speziell für Lauben und Gartenhäuser von Kleingärtnern / Gartenhausbesitzern möchten wir hier noch Hinweise zur Annahme von den zu versichernden Objekten, den Nebenobjekten und den versicherten Leistungen, Kosten und Gefahren geben.
Diese Objekte versichern wir:
Mit der angebotenen Laubenversicherung / Gartenhausversicherung / Kleingartenversicherung können Objekte wie eine Laube / Gartenlaube, Gartenhaus abgesichert werden,
- welche sich in Deutschland befinden
- welche sich auf einem Gelände eines Kleingartenvereins, einer Kleingartenkolonie, eines Ferienparks oder auf einem privaten Grundstück befinden
- welche fest mit dem Erdboden verbunden sind, z.B. mit einem Fundament
- welche nicht älter als 50 Jahre sind oder saniert wurden
Das ist zusätzlich versichert:
Neben den o.g. Hauptobjekten sind bei der Laubenversicherung / Gartenhausversicherung / Kleingartenversicherung mitversichert:
- am Objekt angebrachte Markisen sowie Terrassen nebst Überdachungen
- Nebengebäude wie Gerätehütten, Werkzeughütten, Gewächshäuser, Carports, Pergolas
- Antennen- und SAT-Anlagen
- Photovoltaik- oder Solaranlagen mit 150 Euro Selbstbehalt je Schaden
- sonstige Grundstücksbestandteile wie Mauern, Tore, Außenanlagen sind bis 5.000,- Euro je Schadensfall versichert
Hinweise zu Gegenständen im Freien:
Bei manchen Laubenversicherungen / Gartenhausversicherungen / Kleingartenversicherungen sind Gegenstände im Freien oft nicht versichert.
Bei unserem exklusiven Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung besteht auch Versicherungsschutz durch den einfachen Diebstahl auf dem Grundstück / der Parzelle für z.B. Bekleidung, Wäsche, Gartenmöbel, Fahrräder, Skulpturen und Wäschespinnen bis 500,- Euro je Schadensfall und kann über das "erweiterte Diebstahlpaket" optional auf 3.000,- Euro je Schadensfalls erhöht werden.
Hinweis zur richtigen Wahl der Höhe der Versicherungssummen:
Versicherungssumme fürs Objekt, Nebenobjekte, den Hausrat / das Inventar und bewegliche Sachen
Man sollte alle Werte der Laube / Gartenhaus sowie die Werte (falls vorhanden) von der Terrasse nebst Überdachung, dem Schutzdach, dem Geräteschuppen, Carport, der Antennen- / SAT Anlage, Photovoltaik- oder Solaranlage und weiterem Gebäude- oder Grundstückszubehör in Betracht ziehen.
Beim Inventar sollte man alle Werte des Hausrates und des Inventars in Betracht ziehen, wie Möbel, Bestuhlung, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung, Geschirr, elektrische und elektronische Geräte, Markisen, Antennenanlagen, selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surf- und Kitesurfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
Zu beachten gilt, dass auch etwaige weitere Kosten wie Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Entsorgungskosten mitversichert sind, welche unter die vereinbarte Höchstentschädigung fallen.
>> Wählen Sie daher die Entschädigungshöchstsumme nicht zu gering.
Unsere unverbindliche Empfehlung lautet:
Je 10 qm Wohn- und Nutzfläche sollten mind. 20.000 Euro gewählt werden.
Im Grundpaket unserer exklusiven Laubenversicherung für Kleingärten beträgt die Versicherungssumme im Grundpaket 20.000,- Euro und kann um je weitere 5.000 Euro werden. Unabhängig davon, wird vom Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung bei Schäden bis 50.000 Euro verzichtet.
Hinweis zu den versicherten Kosten im Rahmen der angebotenen Versicherung:
Mit der von uns angebotenen Laubenversicherung / Gartenhausversicherung / Kleingartenversicherung sind auch Kosten im Schadensfall mitversichert.
Folgende Kosten sind bei Schäden am Objekt versichert:
- die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Reparatur
- für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen
- die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen
- für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist, max. aber für 180 Tage
- für den Schutz (z.B. Bewachung) versicherter Sachen, max. bis 72 Stunden
- für Schloßänderungen nach einem Einbruch
Hinweis zu Einbruchdiebstahlschäden im Rahmen der angebotenen Laubenversicherung / Kleingartenversicherung:
Es besteht Schutz bei Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus im Zuge eines Einbruchdiebstahls und deren Folgeschäden. Dies bedeutet, dass auch Beschädigungen am Objekt infolge des Einbruchs über die vereinbarte Versicherungssumme mitversichert sind. Kalkulieren Sie deshalb bitte die Versicherungssumme nicht zu knapp.
Der einfache Vandalismus wie z.B. Graffitischäden ist jedoch nicht versichert
Hinweis zu Schäden durch Elementargefahren im Rahmen der angebotenen Laubenversicherung / Kleingartenversicherung:
Als Elementargefahren gelten Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkungen, Lawinen, Rückstau, Schneedruck, Überschwemmungen und Vulkanausbrüche.
Bei unserem exklusiven Versicherungspaket mit Allgefahrendeckung sind diese Elementargefahren eingeschlossen. Bitte beachten Sie aber die spezifischen Regelungen, da nicht in jedem Gebiet die kompletten Elementargefahren versichert sind und richten sich nach den so genannten ZÜRS-Zonen. Diese Regelungen finden Sie dann als besonderen Hinweis in dem von „HVS“ erstellten Versicherungsschein.
Sintflut, Sturmflut und Deichbruch gehören aber nicht zu den klassischen Elementargefahren und sind daher nicht versichert.
Hinweis zur Selbstbeteiligung / Selbstbehalt im Schadensfall:
Bei der Gartenlaubenversicherung gilt KEIN genereller Selbstbehalt vereinbart, außer bei den Elementargefahren von 10%, mind, 500 Euro, max. 5.000 Euro
Hinweis zur Haftpflichtversicherung für das Grundstück / Kleingartenparzelle
Immer wieder kommt es leider zu Haftpflichtschäden durch das Objekt / dem Grundstück / der Parzelle oder dem sonstigen Grundstückszubehör. Nicht immer kommt für den entstandenen Sachschaden bzw. Personenschaden beim Nachbarn oder an dem Eigentum der Kleingarteneinrichtung eine private Haftpflichtversicherung dafür auf, sofern überhaupt eine Haftpflicht Versicherung vorhanden ist.
Mögliche Situationen sind denkbar, wodurch das fremde Eigentum oder Nachbargebäude Ihrer umliegenden Nachbarn beschädigt bzw. vernichtet werden oder im schlimmsten Falle auch andere Person verletzt:
- Ihre Laube / Gartenhaus brennt und das Feuer greift über
- die Gasleitung oder Dichtungen des Gasgrills sind beschädigt und dieser explodiert
- Gartenmöbel findet man nach einem Sturm im Objekt des Nachbarn wieder
Die Schadenersatzforderungen können enorm sein, denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zum Schadenersatz klar im Bürgerlichen Gesetzbuch, §823 BGB geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Die Ersatzpflicht ist der Höhe nach sowie zeitlich unbegrenzt und man haftet mit gegenwärtigen und zukünftigen Einkommen / Vermögen und kann daher existenzbedrohliche Größenordnungen erreichen. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sollte daher hoch genug gewählt werden.
Um bestehende Versicherungslücken von Besitzern einer Gartenlaube / eines Gartenhauses / eines privaten Grundstückes so gering wie möglich zu halten, bieten wir bei unserer exklusiven Laubenversicherung / Kleingartenversicherung eine zusätzliche Grundstückshaftpflichtversicherung als Ergänzung an.
Häufig gestellte Fragen zur Kleingartenversicherung mit Allgefahrendeckung von CampingAssec
Wir möchten hier noch einmal detalliert auf einige Punkte zu unserer exklusiven Gartenhausversicherungen / Gartenlaubenversicherung mit Allgefahrendeckung mit unseren Partnern "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" etwas genauer eingehen und häufige gestellte Fragen beantworten.
▼ Wer ist Ansprechpartner bei möglichen Fragen?
Ansprechpartner rund um ihren Vertrag sind wir von CampingAssec, die "Kellert Versicherungsmakler GmbH & Co. KG" mit Sitz in Dresden.
Als Entwickler der Produkte mit unseren Partnergesellschaften sind wir der exklusive Vertragspartner dieser Sonderkonzepte für Gartenlaubenersicherung / Gartenhausversicherung / Kleingartenversicherung und wir sind nicht nur für die Vermittlung sondern auch für die Betreuung unserer Kunden während der Vertragslaufzeit zuständig, denn wir legen großen Wert auf Service und die Zufriedenheit unserer Kunden und möchten, dass Sie sich als unserer Kunde bestens aufgehoben fühlen und optimal betreut werden und begleiten Sie auch im Schadensfall.
Weiterhin stehen Ihnen natürlich auch die entsprechenden Versicherer / Gesellschaften als unmittelbare Vertragspartner zur Verfügung.
▼ Bei welchem Unternehmen ist man versichert?
Für unsere exklusive Versicherung mit Allgefahrenschutz für Gartenlaube / Gartenhaus / Kleingarten wird die Verwaltung des Vertrages vom Assecuradeur "HVS - Hamburger Versicherungs-Service AG" in Hamburg vorgenommen. Die "HVS" ist Teil der "Carl Rieck Unternehmensgruppe", einem Hamburger Traditionsunternehmen mit 170jähriger Firmengeschichte.
Allianz Versicherung, AXA Versicherung, ERGO Versicherung und Gothaer Versicherung.
▼ Wer kann diese Kleingartenversicherung für die Laube / das Gartenhaus abschließen?
Einen Antrag auf Versicherungsschutz können alle volljährigen Personen stellen, welche Ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz mit Postanschrift in Deutschland haben.
▼ Wie beantragt man eine Kleingartenversicherung für die Gartenlaube / das Gartenhaus / den Kleingarten?
Wir bieten Ihnen hierfür 2 Möglichkeiten:
Nach Absendung des Onlineformulars erhalten Sie eine Antragseingangsbestätigung und nach Antragsbearbeitung eine Kopie des gestellten Antrages mit weiteren Informationen.
Sollte eine Emailadresse angegeben sein, erhalten Sie auch hier von uns eine Antragseingangsbestätigung.
In allen Fällen erhalten Sie innerhalb von nur wenigen Tagen ihren Versicherungsschein / Police zur beantragten Versicherung per Post.
▼ Was zählt zu Hausrat / Inventar bei der Kleingartenversicherung?
Im Rahmen der exklusiven Gartenhausversicherung / Gartenlaubenversicherung von CampingAssec gilt beispielsweise folgendes zu Hausrat / Inventar:
· Sachen zur privaten Nutzung und persönlichen Bedarfs
· Loses Inventar wie Möbel, Teppiche, Geschirr
· elektrische Geräte, SAT- und Antennenanlagen
· optische & elektronische Geräte (Kameras, Videogeräte, Tablets / Notebooks)
· Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Kinderspielzeug
· Surf-und Kitesurfgeräte, Kanus, Schlauch-, Falt- oder Ruderboote inkl. Motoren
· Flugdrachen, Fall- oder Gleitschirme
· Angelausrüstung sowie Jagd- und Sportwaffen
· Wertsachen, Kunstgegenstände, Urkunden und Bargeld
Weiterhin gilt auch ins Objekt eingebrachtes fremdes Eigentum als mitversichert.
▼ Sind auch Sachen im Freien über die Kleingartenversicherung versichert?
Bei der exklusiven Versicherung für Gartenhaus / Gartenlaube / Kleingarten von CampingAssec sind auch unverschlossene Sachen / Gegenstände im Freien am vereinbarten Versicherungsort / Standplatz gegen einfachen Diebstahl bis 500,- € prämienfrei mitversichert (erhöhbar auf 3.000,- Euro), wie z. B. Bekleidung, Wäsche, Fahrräder, Gartengeräte, Gartenmöbel, Gartenskulpturen, Wäschespinnen, Kinderspielzeug uvm.
HInweis: Bei anderen Versicherungsanbietern sind Gegenstände im Freien nicht oder nur gegen Aufpreis versicherbar. Achten Sie bei der Wahl der Versicherung deshalb darauf, was mitversichert ist und was nicht.
▼ Was verstehen wir unter einer Allgefahrendeckung?
Bei Standardprodukten zur Gebäudeversicherung von Gartenhäusern / Lauben sind meist nur Schäden durch die Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert un im Rahmen der Hausratversicherung für das Inventar / Laubeninhalt zustätzlich meist nur Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch.
Weitergehende Gefahren müssen entweder dazu gewählt werden oder werden gar nicht erst als Absicherung angeboten.
Oft ist sich der Verbraucher aber gar nicht bewusst, welche Gefahren es noch geben kann oder ob diese Gefahren abgesichert werden sollten.
Damit Sie als unserer Kunde von CampingAssec im Schadensfall bestmöglich versichert sind, haben wir mit unserem Versicherungspartner "HVS" über die Grundgefahren noch viele weitergehende Gefahren in einem Paket gebündelt und zusammengefasst und somit sind unsere Kunden über unsere exklusiven Gartenhausversicherung / Gartenlaubenversicherung bei Schäden durch folgende Gefahren abgesichert:
Feuer / Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Rauch
Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Überschalldruck
Sturm ab Windstärke 8
Hagel
Leitungswasser und Rohrbruch durch Frost
Raub innerhalb des Objektes
Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus / Objektbeschädigungen nach einem Einbruch
einfacher Diebstahl von Sachen / Gegenständen im Freien am Risikoort
einfacher Diebstahl von Fahrrädern
Schneedruck / Schneelast
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
Schäden durch Überschwemmung (je nach Lage des Standplatzes / Objektes)
Glasbruchschäden am Objekt (auch für Kunststofffenster) sowie Mobiliar
weiterhin:
Mietverlust bei vermieteten Objekten
▼ Besteht auch Schutz bei fahrlässig herbeigeführten Schäden?
Für unsere Sonderkonzept zur Versicherung für Gartenlauben / Gartenhäuser gilt:
Bei Schäden / einer Entschädigungsleistung bis 50.000,- € verzichtet der Versicherer auf die Möglichkeit der Leistungskürzung.
Bei einer Entschädigungsleistung, die 50.000,- € übersteigt, wird die über diese Summe hinausgehende Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen Passus gegen Prämienzuschlag streichen zu lassen.
▼ Welche Kosten sind im Schadensfall über die Kleingartenversicherung abgesichert?
Folgende Kosten sind bei Schäden am Objekt / Gebäude oder Hausrat / Inhalt / Inventar versichert:
Kosten für das Auf- und Wegräumen, der Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen.
Kosten die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Kosten für den Transport und die Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist, je nach Produkt max. für 180 Tage.
Für den Schutz (z. B. für Bewachung) versicherter Sachen, max. bis 72 Stunden.
Für Kosten von Schlossänderungen, wenn Schlüssel durch einen Einbruch abhandengekommen.
Kosten für Provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch bis 500,- €
Aufräumungskosten für durch Sturm umgestürzte Bäume, wenn der VN die Gefahr dafür trägt.
Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich bis 50.000,- €
Kosten für Wassermehrverbrauch infolge Rohrbruch bis 500,- €
Sachverständigenkosten
▼ Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Prinzipiell ist keine Selbstbeteiligung im Rahmen unserer Gartenhausversicherung / Gartenlaubenversicherung vorgesehen.
▼ Welche Laufzeit hat der Vertrag?
Sie können die Laufzeit des Vertrages frei wählen.
Es stehen Ihnen wahlweise eine Laufzeit von 1 Jahr und von 3 Jahren inkl. 10% Laufzeitnachlass zur Verfügung.
Wird der Vertrag nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit durch Sie oder den Versicherer gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht durch den Erwerber bei Verkauf des Objektes / Grundstückes oder bei einer Prämienerhöhung.
Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf!
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