Kleingartenversicherungen / Gartenlaubenversicherung / Laubenversicherung mit Spezialdeckung
als Sonderkonzept mit "Oberösterreichische Versicherung"
für Gartenlaube / Gartenhaus und dem Hausrat / Inhalt im Paket
Versichert werden über die Kleingartenversicherung fest mit dem Erdboden verbundene und selbst privat genutzte
Gartenlauben / Gartenhäuser
Wochenendhäuser / Ferienhäuser / Bungalow / Datschen
Tiny House (nicht auf Achse stehend)
welche
nicht älter als 50 Jahre sind
sich auf einem Standplatz / Grundstück in Deutschland befinden.
Mitversichert sind im Rahmen der Kleingartenversicherung fest mit dem oben genannten Objekt fest verbundenen Sachen:
Objektzubehör sowie An- und Zubaute wie Markisen
sturm- und wintertaugliche An- und Zubauten sowie feste Vorbauten, angebaute Terrassen und Überdachung, Fußböden, SAT-Anlagen
weiterhin:
sich in unmittelbarer Nähe des versicherten Objekts befindlichen, in Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden und fest mit dem Erdboden verbundenen Nebengebäude in massiver Bauweise aus Holz, Stahl, Stein o.ä. wie Carport, Gartenhäuschen, Werkzeughütte, Geräteschuppen, Pavillons mit harter Dachung
Grundstücksbestandteile wie Mauern, Tore, Wege- und Gartenbeleuchtungen, Breiefkästen Gehwege und Pflasterungen bis 8.000 Euro
Hausrat / das Inventar / die Einrichtung / beweglichen Sachen im Objekt, wie Gegenstände des persönlichen Bedarfes, Möbel, Teppiche, Vorhänge, Bekleidung, Geschirr, Bestuhlung, elektrische Haushaltgeräte
optische & elektronische Geräte, wie Kameras / Laptops / Tablets etc.
selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
Surf- und Kitesurfgeräte, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen
Wertsachen wie Schmuck, Juwelen, Perlen, Edelsteine, Briefmarken, Münzen & Medaillen bis 2.500 Euro *
Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis 1..000 Euro *
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis 500 Euro *
* Versicherungsschutz besteht nur, solange das Objekt bewohnt ist. Als unbewohnt gilt, wenn das Objekt für länger als 72 Stunden verlassen wird. Weiterhin besteht kein Schutz, wenn sich diese Wertsachen & Bargeld im Dauerstandzelt oder Nebengebäude aufbewahrt werden
Optional und gegen Zuschlag können weiterhin mitversichert werden:
fest mit Objekt verbundene Solar- und / oder Photovoltaikanlagen bis 8.000 Euro
Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, bei einfachen Diebstahl außerhalb des Objekts bis 5.000 Euro je Schadensfall
Schutz der Verglasungen für Glas- und Gewächshäuser bis 20 qm Grundfläche, welche durch ein Fundament fest mit dem Erdboden verbunden sind, bis 3.000 Euro je Schadensfall
Nicht mitversichert sind:
Reisezelte, Luftzelte, Vorratszelte, Fahrradzelte o.ä., welche nicht den Charakter eines s / Ganzjahreszeltes vorweisen
Dauerstandzelte ohne Wintertauglichkeit
Sonnensegel
Sicht- und Windschutzeinrichtungen aus Planen, Folien, Stoffen
Pavillons mit Überdedachung aus Folien, Plane, Stoffen oder ähnliche Materialien
Objekte in baufälligen Zustand
Die Leistungen der Kleiungartenversicherung als Sonderkonzept mit der "Oberösterreichsiche" im Überblick
Im Grundpaket besteht Schutz im Rahmen der Kleingartenversicherung
fürs Objekt nebst An- und Zubauten & Nebengebäude bis 20.000 Euro Gesamtwert (erhöhbar bis auf 300.000,- Euro)
Es besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen durch folgende Gefahren:
Feuer / Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines fremden Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges seiner Teile oder seiner Ladung
(nicht versichert sind optische Beschädigungen, welche die Funktionalität nicht beieinflussen)
Leistungswasser / sonstige- und frostbedingte Bruchschäden an Rohren
Diebstahl und Raub des versicherten Objektes
Einbruchdiebstahl *, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat (* sofern Türen, Fenster oder Öffnungen - vor allem beim Dauerstandzelt - zum Schadenzeitpunkt versperrt waren)
Gartenmöbel, Gartengeräten (auch Aufsitzrasenmäher, Rasenmähroboter), Grills, Wäsche an der Leine, Wäschespinnen, Kinderwagen, Gehhilfen, Stützapparate und Rollstühle, Trampoline und Tischtennistische, gesicherte Fahrräder
optional der einfacher Diebstahl von Fahrrädern, Pedelecs oder Ebikes außerhalb des verschlossenen Objekts bis 5.000 Euro
Glasbruchschutz für die Verglasungen des Objektes und dem Mobiliar sowie Kochflächen aus Glas, optional auch für Glas- und Gewächshäuser bis 20 qm Grundfläche
Tierbisschäden durch Nagetiere am Objekt bis 1.000 Euro *
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 20.000 Euro *
Optional und gegen Zuschlag können weiterhin mitversichert werden:
Bei Objekten / Risikoorten, welche sich in Zürszone 3 oder 4 befinden, gilt ein Selbstbehalt von 50% der Schadenssumme, mind. 1.000 Euro.
Für Risiken, welche sich in Zürszone 1 oder 2 befinden, kann die Versicherungssumme gegen Zuschlag auf 12.000 Euro erhöht werden.
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Einlangen des Versicherungsantrages beim Versicherer, frühestens ab Vertragsbeginn. Diese Karenzfrist entfällt, wenn die versicherten Gefahren bereits über einen anderen Vertrag bestanden haben und der Schutz unmittelbar übergeht.
und wie folgt entschädigt:
Ist das versicherte Objekt völlig zerstört, wird der Neuwert ersetzt. Beträgt der Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles weniger als 40%, erfolgt die Entschädigung maximal bis zum Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung insbesondere Alter und Abnutzungsgrad.
In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Wenn Hausrat / Inventar völlig zerstört wird oder abhandenkommt, wird immer der Neuwert erstattet.
Weiterhin sind nachfolgende Kosten auf erstes Risiko mitversichert:
Aufräumungs-, Abbruch-, Wegräum und Abtransportkosten sowie Verkehrssicherungskosten
Bewegungs- und Schutzkosten zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen
Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen
Reparaturkosten für Schäden am Objekt
Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrates, bis das Objekt wieder benutzbar wird, längstens für 120 Tage
Aufräumungs- & Entsorgungskosten für durch Sturm oder Blitz umgestürzte Bäume und Kosten der Neubepflanzung bis insgesamt 1.000 Euro, wenn der VN die Gefahr dafür trägt und eine natürliche Regenration nicht zu erwarten ist *
Schlossänderungskosten
Zusätzlich ist eine Grundstückshaftpflicht für Schäden gegenüber Dritten durch den Kleingarten / Schrebergarten / der Parzelle bis 10.000.000,- Euro vereinbar.
- Personenschäden: wie Verletzungen, Gesundheitsschädigungen oder Tod eines Menschen
- Sachschäden: wie die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen durch ihr Tun oder Unterlassen
- Vermögensschäden: wenn einem Dritten durch schuldhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden zugefügt wird
Ermittlung der Versicherungssumme für Gebäude sowie Hausrat
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen aktuelllen Neubauwert / Wiederaufbauwert das Gebäude und welchen Neuwert der Hausrat hat und welche Versicherungssumme Sie ansetzen setzen sollen, damit Sie im Totalschadensfall auch hoch genug abgesichert sind, können Sie einfach und schnell den Versicherungswert ermitteln.
>> zur Versicherungssummenermittlung für Gebäude und Hausrat
Prämienüberblick zur Kleingarten-Versicherung von CampingAssec mit "Oberösterreichische" |
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Versicherungsleistung | Prämie bei Laufzeit 3 Jahre inkl. 10% Nachlass |
Grundpaket: Schutz bis 20.000 € für Objekt & 6.000 € Inventar
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109,24 € / Jahr |
Mehrbeitrag für die Erhöhung der Versicherungssummen für Objekt und Hausrat / Inventar |
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Erhöhung der Summe für Objekt um je 10.000 € |
11,93 € / Jahr |
Erhöhung drrt Summe für Hausrat um je 5.000 € | 10,10 € / Jahr |
Mehrbeitrag für den Einschluss der erweiterten Elemtarschäden bei der Objektdeckung |
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bis 4.000 € | 14,92 € / Jahr |
bis 12.000 € | 32,22 € / Jahr |
bis 20.000 € | 48,93 € / Jahr |
Mehrbeitrag für den Einschluss der erweiterten Elemtarschäden bei der Hausratdeckung | |
bis 4.000 € | 8,03 € / Jahr |
bis 6.000 € | 10,60 € / Jahr |
bis 12.000 € | 17,35 € / Jahr |
Mehrbeitrag für den Einschluss des Schutzes für Solar- / PV-Anlagen |
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bis 8.000 € | 16,52 € / Jahr |
Mehrbeitrag für die Erhöhung des Schutzes bei Fahrraddiebstahl |
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bis 1.500 € | 10,02 € / Jahr |
bis 3.000 € | 20,05 € / Jahr |
bis 5.000 € | 33,42 € / Jahr |
Mehrbeitrag für den Einschluss der Grundstückshaftpflicht (Fremdschadendeckung) |
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bis 10 Mio € |
16,98 € / Jahr |
Dokumente zum Downloaden:
Produktinfo & Antrag zur Kleingarten-Spezial-Versicherung (pdf)
Vertragsunterlagen & Verbraucherinfo zur Kleingarten-Spezial-Versicherung (pdf)
Unser Partner:
Risikoträger ist die Oberösterreichische Versicherung AG mit Niederlassung in Deutschland
Die Oberösterreichische ist eine der ältesten Versicherungsgesellschaften in Österreich und blickt auf eine über 200jährige Tradition zurück. Sie gehört zu den verlässlichsten und nachhaltigsten Versicherungspartnern und ist seit Januar 2014 in Deutschland tätig. Weitere Informationen finden Sie >>> HIER
Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
In 2016 wurde die Oberösterreichische Versicherung AG mit dem Scoring "ausgezeichnet" bewertet.
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